2B Verfahrschlitten
KK.Z Kreuz-Verfahrschlitten für Zweiachssysteme, Edelstahl

KK.Z Kreuz-Verfahrschlitten für Zweiachssysteme, Edelstahl

Produktbeschreibung

Kreuz-Verfahrschlitten KK.Z aus Edelstahl-Feinguss verfügen über geschlitzte und spanend bearbeitete Klemmstellen – oder über Schlitten-Bohrungen mit oder ohne Gleiteinsatz. Die Bohrungen sind versetzt und in einem Winkel von 90 Grad zueinander angeordnet.

Die Schlitten-Bohrungen bilden mit dem Führungsrohr einer Verstelleinheit eine solide Linear-Rund-Führung, die sich spielarm einstellen bzw. klemmen lässt. Mitnehmerschrauben übertragen die Linearbewegung der Verstelleinheit an den Verfahrschlitten.

Je nach Anforderung wird das zu verstellende Bauteil am Schlitten befestigt – oder der Schlitten ist selbst am Anwendungsort verbaut, so dass sich die komplette Verstelleinheit bewegt. Innensechskantschrauben oder verstellbare Klemmhebel reduzieren an den Schraubstellen die Schlitten-Bohrungen bzw. die Klemmstellen.

Klemmhebel eignen sich für wiederkehrendes, werkzeugloses Klemmen. Unter der Bezeichnung HEK sind sie für den Einzeleinsatz sowohl separat als auch in anderen Ausführungen erhältlich. Aufgrund der kleineren Klemmhebellänge ist die erreichbare Klemmkraft jedoch geringer als bei einer werkzeugbetätigten Innensechskantschraube.

RoHS konformes Produkt

 KK.Z Kreuz-Verfahrschlitten für Zweiachssysteme, Edelstahl
Artikelvarianten / Tabelle

Schraubstellen

2Innensechskantschraube Edelstahl DIN 912-A2-70 und Stoppmutter Edelstahl DIN 985-A2, gleitbeschichtet
Spalten einblenden
d1 - d2
mit
Gleiteinsatz
d3
Befestigungsschrauben
am Mitnehmer
k
Klemm-
länge
l1mInnen-
sechskant-
schrauben
Zubehör
empf. Klemmhebel HEK
Hebellänge
l2
G 18 - G18M 3256420M6-2063
Artikelauswahl und -konfiguration
Ausführungen

Bohrung d1 - d2 (mit Gleiteinsatz)
Schraubstellen

Material

Artikelnummer
KK.Z-G18-G18-2-ED
Falls keine Gewichtsangabe vorhanden ist, wenden Sie sich bitte an unseren Kunden-Service:
Tel. 02226 - 90 98 7 - 0
Dieser Artikel ist RoHS-konform unter Inanspruchnahme des Anhang III. D.h. er entspricht der EU-Richtlinie 2011/65/EU, inklusive der Erweiterung (2015/863/EU), zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Diese regelt die Verwendung von Gefahrstoffen in Geräten und Bauteilen. Die Umsetzung in nationales Recht, wird zusammenfassend mit dem Kürzel RoHS (engl.: Restriction of (the use of certain) hazardous substances; deutsch: "Beschränkung (der Verwendung bestimmter) gefährlicher Stoffe") bezeichnet.
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